Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen dem Kunden und der DinTur AS, Ingvald Ystgaards veg 13A, 7047-NO Trondheim, zustande kommenden Pauschalreisevertrags (im Folgenden: „Vertrag“). Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a–y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Vor Abschluss eines Pauschalreisevertrags wird DinTur AS den Kunden ab dem 01.07.2018 sowohl über erhebliche Einzelheiten zu seiner Pauschalreise als auch über seine Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302 unterrichten. Die Reiseinformationen können den gemeinsam mit dem Angebot übersendeten vorvertraglichen Informationen und diesen Allgemeinen Reisebedingungen entnommen werden. Die allgemeinen Rechte des Kunden gemäß der EU-Richtlinie 2015/2302 sind dem übersendeten, vorgeschriebenen Formblatt zu entnehmen.
1. Allgemeines und Vertragsschluss
1.1. Diese Allgemeinen Reisebedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen DinTur AS und dem Kunden. Vermittelt DinTur AS ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme oder Dienstleistungen fremder Veranstalter (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche oder Ausstellungen), so richten sich Zustandekommen und Inhalt dieser Verträge nicht nach diesen Allgemeinen Reisebedingungen, sondern nach den gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen fremden Veranstalters, soweit diese wirksam einbezogen werden.
1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen zusammen mit den Angaben auf der Webseite www.dintur.no, den Angaben in weiterem Marketing-Material von DinTur AS und den Angaben in den Reisedokumenten den gesamten Vertragsinhalt zwischen DinTur AS und dem Kunden dar. Dieser Vertrag ersetzt sämtliche Angaben in anderen Dokumenten, sofern sie mit Bestimmungen dieses Vertrags in Widerspruch stehen. DinTur AS ist nicht für Informationen von Dritten verantwortlich.
1.3. Die Reisebeschreibungen im Katalog oder im Internet stellen kein bindendes Angebot der DinTur AS dar, sondern sind freibleibend. Das Angebot der DinTur AS für den Abschluss eines Reisevertrages wird dem Kunden per Email oder schriftlich übersandt. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Angebots innerhalb der jeweils angegebenen Frist durch den Kunden zustande.
2. Preisänderungen
2.1. DinTur AS kann nach Vertragsschluss den Reisepreis um bis zu 8 Prozent des Reisepreises erhöhen, wenn diese Erhöhung auf einer nach Vertragsschluss erfolgenden (1) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger, (2) Erhöhung der Steuern oder sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen oder (3) einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse beruht. DinTur AS wird den Kunden mindestens 20 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger über die Preiserhöhung unterrichten und hierbei die Gründe der Preiserhöhung und deren Berechnung mitteilen.
2.2. Übersteigt die von DinTur AS mitgeteilte Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises ist die Preisanpassung von der Zustimmung des Kunden anhängig. DinTur AS wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich und vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise über die geplante Preisänderung, ihre Gründe und die Berechnung des neuen Reisepreises unterrichten. sowie nach Wahl von DinTur AS gegebenenfalls eine Ersatzreise unter Angabe der wesentlichen Reiseleistungen sowie des Reisepreises anbieten. In derselben Mitteilung wird DinTur AS den Kunden auffordern, innerhalb einer im Einzelfall festgesetzten angemessenen Frist entweder (1.) das Angebot zur Preiserhöhung anzunehmen oder (2.) unentgeltlich von dem Vertrag zurückzutreten oder, soweit DinTur AS eine Ersatzreise angeboten hat, (3.) die von DinTur AS angebotene Ersatzreise unter Erstattung eines etwaigen Differenzbetrags zwischen dem Wert der Reise und dem vereinbarten Reisepreis annehmen. Erklärt der Kunde nicht fristgerecht seinen Rücktritt oder nimmt er die gegebenenfalls angebotene Ersatzreise nicht fristgerecht an, so gilt dies als Zustimmung zu den Änderungen. DinTur AS wird den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Mitteilung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinweisen.
2.3. Der Kunde kann die Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die Preise, Steuern, Gebühren oder Wechselkurse geändert haben und hierdurch niedrigere Kosten für DinTur AS entstanden sind. DinTur AS darf von dem zu erstattenden Betrag die tatsächlich angefallenen Verwaltungsausgaben abziehen.
2.4 Hat Din Tur AS den Mieter bei der Buchung des Transports zu unterstützen, ist der Preis für den Transport sofort nach Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung zur Zahlung fällig. Die Zahlungsbestimmungen in den Ziffern 2.1 bis 2.3 gelten nicht für die Zahlung des Transportpreises.
3. Änderungen sonstiger Vertragsbedingungen
3.1. DinTur AS behält sich vor, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis, insbesondere die Reiseleistungen, zu ändern, soweit die Änderung unerheblich ist (z.B. geringfügige Änderungen der Abflugzeiten, der Fährverbindungen usw.). DinTur AS wird den Kunden unverzüglich und vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise über die Änderung unterrichten.
3.2. Soweit DinTur AS die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Artikel 250 § 3 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrags geworden sind, durchführen kann, ist die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen erforderlich. DinTur AS wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich und vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise über die geplante Änderung, ihre Gründe sowie etwaige Auswirkungen auf den Reisepreis nach Ziff. 2 oben unterrichten sowie nach Wahl von DinTur AS gegebenenfalls eine Ersatzreise unter Angabe der wesentlichen Reiseleistungen sowie des Reisepreises anbieten. In derselben Mitteilung wird DinTur AS den Kunden auffordern, innerhalb einer im Einzelfall festgesetzten angemessenen Frist entweder (1.) den Änderungen zuzustimmen, (1.) unentgeltlich von dem Vertrag zurückzutreten oder, soweit DinTur AS eine Ersatzreise angeboten hat, (2.) die von DinTur AS angebotene Ersatzreise unter Erstattung eines etwaigen Differenzbetrags zwischen dem Wert der Reise und dem vereinbarten Reisepreis anzunehmen. Erklärt der Kunde nicht fristgerecht seinen Rücktritt oder nimmt er die gegebenenfalls angebotene Ersatzreise nicht fristgerecht an, so gilt dies als Zustimmung zu den Änderungen. DinTur AS wird den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Mitteilung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinweisen.
4. Zahlung
4.1. DinTur AS ist Mitglied des Norwegian Travel Guarantee Fund (Reisegarantifondet, Reg Nr. 975 421 333, MailBox 227 Sentrum, 4001 Stavanger, Tel.: 0047 51 85 99 40, Fax: 0047 51 85 99 31, firmapost@rgf.no). Das bedeutet, dass Kunde für den unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz eine Rückerstattung ihrer Vorauszahlungen und/oder eine alternative Rückreise erhalten. Siehe für Einzelheiten www.rgf.no/en. Ein Reisepreissicherungsschein wird dem Kunden nach der Buchung zusammen mit der Reisebestätigung und der Anzahlungsrechnung übermittelt. Die nachfolgend aufgeführten Zahlungen werden erst entgegengenommen und brauchen erst geleistet zu werden, wenn dem Kunden ein Reisepreissicherungsschein ausgehändigt wurde.
4.2. Die erste Rate in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises ist 14 Tage nach dem Abschluss des Vertrags fällig, vorausgesetzt, dass dem Kunden zum Fälligkeitszeitpunkt der Reisepreissicherungsschein ausgehändigt wurde. Der restliche Reisepreis ist 42 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.
4.3. Bei Buchung frühestens 41 Tage vor Reisebeginn ist der Gesamtpreis sofort nach Abschluss des Vertrags und nach Aushändigung des Reisepreissicherungsscheins an den Kunden zur Zahlung fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.
4.4. Für Buchungen, deren Reisezeit weniger als eine Woche beträgt, werden einmalig NOK 600 pro Unterkunft erhoben. Beispiel: Wochenpreis / 7 x Buchungstage + 600 NOK
4.5. DinTur AS hat das Recht zur Stornierung der Buchung bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen der Absätze 4.2-4.3. DinTur AS wird den Kunden vor der Stornierung der Buchung über die bevorstehende Stornierung benachrichtigen und die Zahlung des Reisepreises anmahnen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden richtet sich nach der entsprechenden Anwendung der Bestimmungen über den „Rücktritt“ nach der Ziffer 7.
4.6. DinTur AS wird Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sofern ein Visumantrag erforderlich ist, kann dieser bei der Königlichen Norwegischen Botschaft gestellt werden. Für weitere Informationen zu Visabestimmungen und dem Beantragungsverfahren wenden Sie sich bitte an die Norwegische Botschaft (www.norwegen.no) oder das Norwegische Konsulat.
5. Umbuchungen
5.1. DinTur AS kann eine Umbuchung bis 56 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag zulassen, wenn die Umbuchung keinen geringeren Reise- bzw. Mietpreis zur Folge hat, die Umbuchung dasselbe Jahr und das gleiche Ziel wie die ursprüngliche Buchung betrifft. Die Umbuchungsgebühr beträgt € 40. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Umbuchung der Reise. Der Nachweis nicht entstandener oder niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt dem Kunden unbenommen. Soweit der zum Zeitpunkt der Umbuchung zu berechnende Preis für die geänderte Reise über dem ursprünglichen Reisepreis liegt, ist die Differenz durch den Kunden zu bezahlen.
5.2. Hat der Kunde den Transport über DinTur AS gebucht, sind auch sämtliche Umbuchungen des Transports über DinTur AS vorzunehmen. Umbuchungen können lediglich im Rahmen der Einschränkungen der bei den jeweiligen Transportunternehmen bestehenden Bedingungen und Konditionen vorgenommen werden und sind nur dann möglich, wenn sie von den Transportunternehmen selbst akzeptiert werden. Sämtliche zusätzlichen Kosten und Gebühren, die durch die Umbuchung entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
6. Ersatzteilnehmer
6.1. Der Kunde kann einen Ersatzteilnehmer stellen. Hierfür hat er gegenüber DinTur AS zu erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Erklärung muss auf einem dauerhaften Datenträger innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn bei DinTur AS eingehen.
6.2. DinTur AS kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
6.3. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Kunde haften DinTur AS gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die tatsächlich angefallenen und angemessenen Mehrkosten, die durch den Eintritt des Dritten entstehen. DinTur AS wird einen Nachweis über die angefallenen Mehrkosten erteilen; dem Kunden bleibt der Nachweis niedrigerer Kosten vorbehalten. Gegenüber dritten Leistungserbringern (z. B. Transportdienstleistern) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.
7. Rücktrittsrecht des Kunden
7.1. Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird an dem Tag wirksam, an dem die Rücktrittserklärung der DinTur AS oder, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, dem Reisevermittler zugeht.
7.2. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert DinTur AS den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. DinTur AS kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Als angemessene Entschädigungsbeträge werden die nachstehenden Pauschalen vereinbart. Die Pauschalen bemessen sich nach dem Reisepreis sowie dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, dem Werts der von DinTur AS regelmäßig ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was DinTur AS durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Auf Anfordern des Kunden wird DinTur AS die Höhe der Entschädigung begründen.
7.2.1. Bei einem Rücktritt bis 50 Tage vor Reisebeginn hat der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zu zahlen.
7.2.2. Bei einem Rücktritt innerhalb von 49 bis 35 Tagen vor dem Reisebeginn hat der Kunde eine Entschädigung von 30% des Gesamtpreises zu zahlen.
7.2.3. Bei einem Rücktritt innerhalb von 34 bis 20 Tagen vor dem Reisebeginn hat der Kunde eine Entschädigung von 50% des Gesamtpreises zu zahlen.
7.2.4. Bei einem Rücktritt innerhalb von 19 bis 8 Tagen vor dem Reisebeginn hat der Kunde eine Entschädigung von 80% des Gesamtpreises zu zahlen.
7.2.5. Bei einem Rücktritt ab 7 Tagen vor Reisebeginn hat der Kunde eine Entschädigung von 90% des Gesamtpreises zu zahlen.
7.3. DinTur AS steht ein Entschädigungsanspruch nicht zu, wenn die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung des Kunden an den Bestimmungsort aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe aufgetreten sind, erheblich beeinträchtigt wird.
7.4. Tage im Sinne der oben genannten Vorschriften sind volle Tage vor Reisebeginn. Der Rücktritt muss demnach an einem dem jeweiligen Rücktrittszeitfenster vorangegangenen Tag bis spätestens 24.00 Uhr bei DinTur AS eingegangen sein.
7.5. DinTur AS behält sich vor, anstatt der aufgeführten Pauschalen eine im Einzelfall berechnete höhere Entschädigung zu fordern. Voraussetzung ist, dass DinTur AS unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer anderweitig möglichen Verwendung der Reiseleistungen konkrete, durch den Rücktritt veranlasste Aufwendungen in wesentlich größerer Höhe als die sonst anwendbare Pauschale nachweist.
7.6. Der Kunde muss selbst für seine Reiseversicherung und/oder Reiserücktrittsversicherung sorgen, um alle Kosten, die infolge von Krankheit oder anderen Umständen, die den Kunden an der Nutzung des gebuchten Mietobjekts und/oder zusätzlicher Dienste hindern, abzudecken.
8. Rücktritts- und Kündigungsrechte von DinTur AS
8.1. DinTur AS kann vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag gegebenenfalls angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben. DinTur AS hat dem Kunden den Rücktritt innerhalb von (1.) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, (2.) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen oder (3.) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen mitzuteilen. Tritt DinTur AS vom Vertrag zurück, verliert DinTur AS den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
8.2 DinTur AS kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde oder einer der Kunden ungeachtet einer Abmahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt z.B. Mietobjekte in erheblichem Maße beschädigt oder gefährdet, sodass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt DinTur AS, so behält DinTur AS den Anspruch auf den Reisepreis; DinTur AS muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die DinTur AS aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
9. Pflichten des Kunden
9.1. Der Kunde hat das Eigentum und Inventar, und sonstiges Material, das für den Kunden verfügbar ist, ordnungsgemäß zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich dazu beizutragen, Schäden, Mängel und Fehler zu minimieren, Verluste für den Mietobjektseigentümer und DinTur AS so gering wie möglich zu halten. Das Mietobjekt und alle anderen Materialien, die dem Kunden übergeben werden, müssen in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem sie sich bei Übergabe befanden. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Kunde nicht zu vertreten.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt in einem grob gereinigten Zustand zu verlassen (besenrein).
9.3. Der Kunde ist verpflichtet, von ihm verursachte Schäden an dem Mietobjekt und dem darin befindlichen Inventar, an Booten, Motoren, Geräten usw. zu ersetzen. Die gilt nicht für die allgemeine Abnutzung der Gegenstände.
9.4. Sofern ausdrücklich vereinbart kann von dem Kunden bei der Ankunft gegebenenfalls eine Kaution in Gesamthöhe von NOK 1.600 (ca. € 200) bis 7000 (ca. € 700) pro Mietobjekt und maximal einem Boot verlangt werden. Pro zusätzlichem Boot kann eine Kaution in Höhe von NOK 800 (ca. € 100) bis 3000 (ca. € 300) verlangt werden. Die Kaution wird dem Kunden bei Rückgabe der Sache in vereinbartem Zustand zurückgezahlt.
9.5. In einigen Ferienanlagen wird eine Bootsversicherung angeboten. Der Abschluss einer solchen Versicherung erfolgt direkt mit dem Gastgeber bei der Anreise. Der Preis für diese Versicherung gilt pro Boot und variiert zwischen NOK 300 - NOK 1500 pro Boot / Woche. Die Selbstbeteiligung für Schäden kann hier auch variieren.
9.6. Für die Nutzung von Sauna, Holzöfen und Whirlpool können zusätzliche Kosten anfallen. Sollten Tiere erlaubt sein und Sie Tiere dabeihaben, können auch zusätzliche Kosten anfallen. Bitte beachten Sie das für das Laden von Elektroautos, Caravan - Wohnmobilen oder mobilen Kühlsystemen zusätzliche Kosten anfallen können. Diese Kosten werden nach weiterer Absprache mit dem Gastgeber am Ferienort abgerechnet.
9.7. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die entsprechenden Erlaubnisse für das Führen eines Bootes nach Norwegischen Recht mitzuführen.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich mit dem norwegischen Gesetz über den Fischereitourismus und deren Regeln in Norwegen vertraut zu machen. Weiterlesen: www.dintur.no/ Turistfiske - i - Norge
9.8. Pass- und Visumerfordernisse, Zoll- und Impfbestimmungen Wir informieren den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestim-mungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für die Einhaltung der Pass-, Zoll- und Impfbestimmungen und aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (z. B. Angelvorschriften, Umweltgesetze des Reiselandes) ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.
10. Ankunft und Abreise
Die Übernahme des Mietobjekts erfolgt am Anreisetag ab 14.00 Uhr. Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr im vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben, sofern nichts anderes in den Reiseunterlagen angegeben ist. Wenn die Ankunft am Zielort nach 14:00 Uhr erfolgt, muss der Mieter/Kunde den Gastgeber telefonisch kontaktieren, um eine neue Ankunftszeit zwecks Übergabe/Einweisung zu vereinbaren. Die Telefonnummern finden Sie in den Reiseunterlagen, sowie durch Einloggen auf www.dintur.no Wird ein Transfer über Din Tur AS zum/vom Flughafen oder einem anderen Zielort bestellt, ist der Mieter/Reisender verpflichtet, etwaige Informationen über avisierte Verspätungen seitens der Airline oder andererer Transportmittel schnellstmöglich nach Bekanntwerden direkt an den Gastgeber weiterzugeben. Andernfalls können zusätzliche Kosten für den Mieter/Reisenden entstehen. Wenn Ankunft oder Abreise im Zeitraum zwischen 23.00 Uhr und 07.00 Uhr erfolgen, kann von dem Kunden gegebenenfalls eine Gebühr in Höhe von NOK 600 verlangt werden, soweit die in den Reiseunterlagen angegebene Anreise planmäßig erfolgt und in den Reiseunterlagen auf diese Gebühr hingewiesen wird. Es bleibt dem Kunden der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand als diese Pauschale entstanden ist.
11. Rechte des Kunden bei Reisemängeln
11.1. DinTur AS ist verpflichtet, dem Kunden die Reise frei von Reisemängeln zu verschaffen. Die Reise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat.
11.2. Der Kunde hat DinTur AS einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen und unter Bestimmung einer angemessenen Frist die Beseitigung des Mangels zu verlangen (Abhilfe). Der Kunde kann das Abhilfeverlangen gegenüber der DinTur AS, der Din Tur GmbH oder einem Verantwortlichen des Beherbergungsbetriebs erklären. Die Din Tur GmbH oder Verantwortliche des Beherbergungsbetriebs vor Ort sind beauftragt, DinTur AS zu informieren, um für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich ist. Sie sind jedoch nicht befugt, die Geltendmachung von sonstigen Mängelansprüchen entgegen zu nehmen oder solche Ansprüche anzuerkennen.
11.3. DinTur AS kann die Beseitigung des Mangels nur verweigern, wenn sie (1.) unmöglich ist oder (2.) unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Hilft DinTur AS dem Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist ab, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn (1.) DinTur AS die Abhilfe verweigert oder (2.) die sofortige Abhilfe notwendig ist. Die weiteren Rechte des Kunden wegen eines Reisemangels bestimmen sich nach § 651i ff. BGB.
11.4. Der Kunde kann im Falle einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise durch den Reisemangel den Vertrag gemäß § 651l BGB kündigen, nachdem eine angemessene Frist zur Abhilfe durch DinTur abgelaufen ist. Ziff. 11.3 Satz 3 gilt entsprechend. Wird der Vertrag gekündigt, hat DinTur AS die infolge der Vertragsaufhebung notwendigen Maßnahmen zu treffen und gegebenenfalls für die Rückbeförderung zu sorgen. Der Kunde schuldet DinTur AS den auf den erbrachten und gegebenenfalls zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Teil des Reisepreises.
11.5. Der Kunde kann gemäß § 651m BGB für die Dauer des Reisemangels den Reisepreis mindern. In diesem Falle ist der Reisepreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, zu schätzen.
11.6. Der Kunden kann gemäß § 651n BGB unbeschadet der Minderung des Reisepreises oder der Kündigung des Vertrags Schadensersatz verlangen. Der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn (1.) der Kunde den Mangel selbst verursacht hat, (2.) der Mangel von einem Dritten verschuldet worden ist, der nicht an der Erbringung einer vom Vertrag umfassten Reiseleistung beteiligt ist, und für DinTur AS nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder (3.) der Mangel durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht worden ist. Der Kunden kann auch Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.
11.7. Dem Kunden stehen die Rechte auf Minderung oder Schadensersatz wegen eines Mangels nicht zu, wenn DinTur AS aufgrund einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige dieses Mangels durch den Kunden dem Mangel nicht hat abhelfen können.
11.8. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll.
12. Haftungsbeschränkung und Anrechnung
12.1. Die vertragliche Haftung für Schäden, die (1.) keine Körperschäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) sind und (2.) nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt.
12.2. Die Haftung von DinTur AS auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird für (1.) Schäden, die keine Körperschäden sind und die (2.) nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt.
12.3. Soweit sich aus rechtlichen Regelungen zwingend weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber DinTur AS ergeben sollten (z.B. dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz), bleiben diese von den Haftungsbeschränkungen der Absätze 12.1 und 12.2 unberührt. Hat der Kunde wegen Reisemängeln Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung gegen DinTur AS, muss sich der Kunde den Betrag anrechnen lassen, den er wegen desselben Ereignisses als Entschädigung aufgrund einer Passagierrechte-Verordnung i.S.d. § 651p Abs. 3 BGB erhält.
12.4. DinTur AS haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, geführten Wanderungen, Touren, weitere sportliche Aktivitäten), sofern diese Leistungen ausdrücklich als Fremdleistungen derart eindeutig gekennzeichnet sind, dass der Reisende dies erkennen konnte.
12.5. DinTur AS gibt keine Fanggarantien und übernimmt keine Haftung für die Auswirkungen der Berufsfischerei oder wetterbedingter Beeinträchtigungen vor Ort. Der Kunde muss sich mit den örtlichen öffentlich-rechtlichen Fischereivorschriften selbst vertraut machen und diese einhalten.
13. Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung der erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt nach Art 6. Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, jeweils nur in dem Umfang, der für die Durchführung eines Vertragsverhältnisses zwischen DinTur AS, als verantwortlicher Stelle, und dem Kunden, als Betroffenem, erforderlich ist.
14. Verschiedenes
14.1. Kunde aus Deutschland und den Schengen-Ländern benötigen einen gültigen Personalausweis um nach Norwegen einreisen zu können. Ein Reisepass oder ein Visum sind nicht erforderlich. Die Europäische Krankenversicherungskarte ist in Norwegen nicht gültig. Es wird daher dringend empfohlen, eine Reiseversicherung abzuschließen.
14.2. Streitigkeiten zwischen Kundem und DinTur AS sollen nach Möglichkeit einvernehmlich gelöst werden. Sollte das Vertragsverhältnis eine Pauschalreise i. S. d. § 2.1 des „Norwegian Act relating to Package Tours“ vom 25.8.1995 (z.B. wenn der Vertrag neben Vermietung von Ferienhäusern Zusatzleistungen enthält) sein, steht es dem Kunden frei, Streitigkeiten mit DinTur AS kostenfrei vor das norwegische „Package Tribunal“ zu bringen. Weitere Informationen finden Sie unter lovdata.no/pakkereiseloven und lovdata.no/pakkereiseforskriften. Diese Möglichkeit besteht ausdrücklich zusätzlich zu dem ordentlichen Rechtsweg.
14.3. DinTur AS weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass DinTur AS nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für DinTur AS verpflichtend würde, informiert DinTur AS den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online- Streitbeilegungs-Plattform: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
14.4. Auf den Vertrag zwischen dem Kunden und DinTur AS findet deutsches Recht Anwendung.
Alle Angaben entsprechen dem Stand August 2024.
Reiseveranstalter:
DinTur AS
Ingvald Ystgaards veg 13A
7047-NO Trondheim
Telefon: (+47) 74 07 30 00
E-Mail: office@dintur.no
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